Willkommen bei der Gemeinde Dellach
Die Gemeinde Dellach im Gailtal


Allgemein

Bauen und Wohnen ist ein komplexes Thema.


Unter Leitungen bieten wir eine Übersicht zu Auskunftsstellen für Einbauten im geplanten Baubereich an.

Fragen zur Feuerpolizei:
Rauchfangkehrerfibel Arbeiterkammer Kärnten

Fragen zum Kärntner Baurecht?
Es gibt ein Online Tool als Service des Landes Kärnten zur Beratung.
Kärntner Baurechtfilter

Bauansuchen

Für die Errichtung und Änderung von Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen, die Änderung der Verwendung von Gebäuden oder Gebäudeteilen, der Abbruch von Gebäuden, Gebäudeteilen, sonstigen baulichen Anlagen oder Teilen von solchen, ist im Land Kärnten eine Baubewilligung erforderlich.

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Bauanzeige

Mit diesem Formular teilen Sie ein bewilligungsfreies Bauvorhaben mit. Die Mitteilung hat vor Beginn der Ausführung(en) zu erfolgen.

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Baubeginnmeldung

Mit diesem Formular melden Sie den Beginn eines bereits bewilligten Bauvorhabens. Die Meldung muss innerhalb einer Woche nach dem tatsächlichen Baubeginn durch den/die Bauwerber erfolgen. Gleichzeitig ist ein Bauleiter anzugeben.

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Bauvollendung - Unternehmerbestätigung

Die ordnungsgemäße Bauausführung nach den Bestimmungen der Kärntner Bauordnung 1996 ist durch den befugten Baumeister, Zimmermann, Dachdecker, Installateur, Elektriker zu bestätigen. Bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten auch durch den Bodenleger. Fordern Sie die Beibringung dieser Bestätigung beim Unternehmer ein. Bitte beachten Sie, dass diese Bestätigung nur mittels digitaler Signatur (zB Bürgerkarte) auf diesem Weg übermittelt werden kann.

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Bauvollendungsmeldung

Mit diesem Formular melden Sie die Vollendung eines bewilligten Bauvorhabens. Diese Meldung muss innerhalb einer Woche nach Vollendung des Bauvorhabens erfolgen. Dieser Meldung sind auch die gesetzlich vorgesehenen Bestätigungen aller beauftragten Unternehmer beizulegen.

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Feuerungsanlage über 50 kW - Errichtung, Änderung

Für die Errichtung und die Änderung von zentralen Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung über 50 kW ist im Land Kärnten eine Baubewilligung notwendig, für eine Etagenheizung nur dann, wenn sie mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben wird.

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Feuerungsanlage - Technischer Bericht des ausführenden Unternehmens

Mit diesem Formular geben Sie die technischen Daten bei der Errichtung einer zentralen Feuerungsanlage über 50 kW bekannt.

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Ortsbildpflegegesetz - Ansuchen

Mit diesem Formular suchen Sie um die Bewilligung (für die Dauer von höchstens 5 Jahren) zur Errichtung, Aufstellung, Anbringung oder Änderung von Werbeanlagen, Anlagen zur Anbringung von Werbematerial oder einer sonstigen Anbringung von Werbung an.

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Ortsbildschutz/Ortsbildpflege - Anzeige

Mit diesem Formular zeigen Sie ortsbildrelevante Maßnahmen an. Dazu zählen beispielsweise die Errichtung von Einfriedungen, das Aufstellen von Waren vor Geschäftslokalen oder das Anbringen von Transparenten.

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Ansuchen - Benutzung von Straßen zu verkehrsfremden Zwecken bzw. Arbeiten auf und neben der Straße

Mit diesem Formular können Sie um Sondernutzung öffentlichen Gutes nach §82 und §90 StVO ansuchen.

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Ansuchen auf Flächenwidmungsbestätigung

Mit diesem Formular suchen Sie um Bestätigung der Flächenwidmung laut Kärntner Gemeindeplanungsgesetz (K-GplG - LGBl 23/1995) an.

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Eigentümerwechsel/Änderung Mieter

Mit diesem Formular geben Sie den Wechsel des/der Eigentümers/in bzw. die Änderung des/der Mieters/in bekannt.

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Eigentümerwechsel/Änderung Mieter (Kopie 1)

GWR-Bauvorhaben

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